Erwerbsminderungsrente nach Krebs

So hatten sie sich die Rente nicht vorgestellt: Die ehemaligen Krebspatientinnen Sabrina Leh und Barbara Kettnaker konnten nach der Genesung nicht mehr arbeiten. Deshalb erhalten beide Erwerbsminderungsrente, Sabrina seit dem 22. Lebensjahr, Barbara seit dem 50. Das Geld reicht allerdings nicht aus. Die Erwerbsminderungsrente stellt viele Krebsüberlebende vor finanzielle Probleme.

Im Jahr 2003 wurde bei der damals 22-jährigen Sabrina ein Hirntumor diagnostiziert. Sie hatte gerade ihre Ausbildung als Bankkauffrau abgeschlossen und ein Wirtschaftsstudium begonnen. Auch wenn Sabrina heute den Krebs überstanden hat, ist sie nicht gesund. Sie leidet unter Fatigue, einer chronischen Erschöpfung, sowie unter Migräne. Zudem ist sie seit der Krebserkrankung auf der linken Seite halbseitig gelähmt. Sabrina kann keine drei Stunden täglich arbeiten. Auf dem Arbeitsmarkt ist sie deshalb schwer vermittelbar. Sie rutschte im Alter von 22 Jahren in die Erwerbsminderungsrente.

Auch Barbara Kettnaker leidet seit ihrer zunächst überstandenen Krebserkrankung 1999 unter der damals noch fast unbekannten Fatigue. Die hohen Anforderungen an ihre Referentenstelle eines Vereines konnte sie deshalb nicht mehr erfüllen. Dienstreisen waren kaum machbar, genauso wie die Vorbereitung und Durchführung von Seminaren. Doch erst ein Rezidiv und eine massive Tumorfatigue 11 Jahre nach ihrer ersten Krebserkrankung warfen die 55-Jährige aus dem Arbeitsleben in die Erwerbsminderungsrente.

Versteckte Erwerbsminderungsrente

Doch wie führt der Weg in die Erwerbsminderungsrente? Wie bei jeder Krankmeldung erhielt auch die damals berufstätige Barbara zu Anfang sechs Wochen Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber und im Anschluss Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttogehaltes, allerdings höchstens 90 Prozent des regelmäßigen Nettogehaltes. Von den 70 Prozent des Bruttogehaltes werden noch Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Ist in dieser Phase absehbar, dass Patienten durch die Erkrankung nicht mehr uneingeschränkt arbeiten können, werden sie manchmal von der Krankenkasse aufgefordert, einen Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation zu stellen. So war es auch bei Sabrina und Barbara. Was kaum jemand weiß:

  • Kommt der Betroffene der Aufforderung der Krankenkasse nicht innerhalb von 10 Wochen nach, verfällt sein Anspruch auf Krankengeld. Erst wenn er den Antrag stellt, wird das Krankengeld weitergezahlt.
  • Hinter dem Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation verbirgt sich eigentlich auch ein Rentenantrag. Denn stellt sich vor oder nach der Rehamaßnahme heraus, dass der Patient nicht mehr erwerbsfähig ist, kann der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt werden, was finanzielle Folgen hat.

Erwerbsminderungsrente: Wer hat Anspruch?

Generell gilt: Reha vor Rente. Stellt die deutsche Rentenversicherung jedoch fest, dass der Patient nicht mehr arbeiten kann, erhält er eine Erwerbsminderungsrente, so wie Sabrina und Barbara.

  • Voraussetzung ist, dass der Patient innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat. Als Beitragszeiten zählen beispielsweise auch Zeiten der Kindererziehung.
  • Zudem müssen mindestens 5 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein. Bei Berufsanfängern können sich diese Zeiten verkürzen.

Wie hoch ist Erwerbsminderungsrente?

Für viele ist die Erwerbsminderungsrente mit großen finanziellen Einbußen verbunden. Auch Sabrina und Barbara spüren die finanziellen Einschnitte: „Essen gehen und Urlaub sind nicht mehr drin, es sei denn meine Mutter zahlt für mich“, sagt Sabrina.

  • Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird individuell berechnet.
  • Sie richtet sich danach, wie lange Betroffene in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
  • Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente im Jahr 2017 lag bei 716 EUR monatlich.

Volle und Teilerwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente gibt es unbefristet und befristet sowie als Voll- und Teilrente.

  • Wer wie Sabrina und Barbara weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann – unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit – bezieht die volle Erwerbsminderungsrente.
  • Teilrente erhält, wer drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann.

Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente

Da Sabrina von der Erwerbsminderungsrente allein nicht leben kann, jobbt sie nebenbei auf Minijobbasis bei dem Verein Leben nach Krebs e.V. „Das ist nur möglich, da die Vereinsmitglieder selbst Betroffene sind und Verständnis haben, dass ich nicht voll einsatzfähig bin und manchmal ausfalle“, erklärt sie.

  • Es ist möglich zur Erwerbsminderungsrente bis zu einem individuell festgelegten Höchstbetrag etwas hinzuzuverdienen. Bei voller Erwerbsminderungsrente sind das beispielsweise bis zu 6.300 Euro jährlich. Wichtig ist hierbei die Rücksprache mit der Rentenversicherung, damit die Rente nicht gekürzt oder gestrichen wird.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt auch das Sozialamt mit weiteren Leistungen.

Wo gibt es Beratung und Hilfe?

Betroffene können sich in Sachen Erwerbsminderungsrente an ihre Landeskrebsgesellschaft, an das Infonetz Krebs der Deutschen Krebshilfe oder an den Sozialdienst im Krankenhaus wenden. Auch die Rentenversicherung hilft bei Fragen weiter.

Krebspatienten, die in finanzielle Notlagen geraten, können sich an den Härtefonds der Deutschen Krebshilfe für einen einmaligen Zuschuss wenden.

 

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur zur Orientierung dient und keine rechtliche Beratung ersetzen kann.

Fachberater: Eckart Seilacher, Rechtsanwälte Sabine und Marcus Pryzibilla


 
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