Rückkehr in das Berufsleben nach Krebs

Uta-Maria Weißleder begleitet als reTÖRN to work Coach und Rechtsanwältin Menschen nach existenziellen Krankheitserfahrungen – wie beispielsweise ehemalige Krebspatienten – beim Wiedereinstieg in das Arbeitsleben. Sie erkrankte selbst vor Jahren an Krebs und ist heute stellvertretende Vorsitzende des Vereins Leben nach Krebs! e.V. 

Das Berufsleben vor und nach der Erkrankung:  Was ist anders?

Uta-Maria Weißleder: Die Krebsdiagnose reißt Betroffene unvermittelt aus dem Berufsleben. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist dann oft mit großer Unsicherheit verbunden: Wie werden Vorgesetzte und Kollegen reagieren? Werde ich den Aufgaben wieder gerecht werden? Solche Ängste führen oft dazu, dass Kontakt und Kommunikation vermieden werden. Und das gilt für alle Beteiligten. Auch Vorgesetzte und Kollegen haben Hemmungen, nachzufragen, häufig kommt es zu Missverständnissen.

Wer nach überstandener Erkrankung an den Arbeitsplatz zurückkehrt, hat noch keine Vorstellung von seiner tatsächlichen Belastbarkeit und kämpft meist noch mit den direkten Auswirkungen der Behandlung. Hinzu kommt, dass auf den Betroffenen ein hoher Druck lastet, wieder erfolgreich an das vorherige Berufsleben anzuknüpfen. Diese Phase ist geprägt von viel Unsicherheit und Orientierungsprozessen – im Beruflichen, wie auch im Privaten. Man gerät schnell wieder in das alte Fahrwasser und überfordert sich.

Wie finde ich heraus, wie viel ich mir selbst noch zumuten kann?

Uta-Maria Weißleder: Nur durch Austesten, Selbstbeobachtung und Selbstfürsorge. Man lernt sich dabei selbst neu kennen und muss mit neuen Erfahrungen wie Leistungsschwankungen und Erschöpfungszuständen umgehen. Es hilft, sich selbst zu beobachten und Tagebuch über die Belastbarkeit zu führen. Möglicherweise gibt es auch eine Vertrauensperson am Arbeitsplatz, mit der man in der Wiedereinstiegsphase regelmäßig spricht und Feedback erhält. Das kann jemand aus dem Kollegenkreis sein oder ein „neutrales“ Gegenüber, das nicht aus dem eigenen Umfeld kommt, z.B. ein Coach, Therapeut oder Psychoonkologe. Auch der Austausch mit anderen Betroffenen in Selbsthilfegruppen bietet Unterstützung. Zu erkennen, dass man mit seinen Herausforderungen nicht allein ist, entlastet und macht es einfacher, Geduld und Selbstakzeptanz aufzubringen.

Sollte das Thema Grenzen und Belastbarkeit offen mit dem Vorgesetzten und den Kollegen angesprochen werden? Und wenn ja, wann genau?

Uta-Maria Weißleder: Es ist wichtig, eine Haltung zu der eigenen Krankheitserfahrung zu entwickeln. Hat man seine Position gefunden, wird es viel leichter zu entscheiden, wie man nach außen auftreten möchte. Ein Beispiel: Sehe ich die Krebserkrankung als eine Lebenserfahrung, zu der ich stehe und an der ich auch persönlich gewachsen bin, wird es mir leichter fallen, in meinem Umkreis zu kommunizieren. Diese Positionierung ist Teil der Krankheitsverarbeitung und geschieht nicht auf Knopfdruck. Wenn ich selbst noch sehr schwanke und mich unsicher fühle, kann es sich lohnen, eben diese Verunsicherung auch dem Umkreis mitzuteilen, denn so erhalten alle Orientierung und eine Idee davon, an welchem Punkt man steht, was realistisch erwartet werden kann und welche Unterstützung benötigt wird.

Wer aktiv kommuniziert, kann Einfluss nehmen und die Situation mitgestalten. Wer dies nicht tut, sieht sich oft einer Situation ausgesetzt, in der das Umfeld eigene Annahmen trifft. Man muss nicht gleich die Krebserkrankung selbst zum Thema machen. Es reicht oft, die eigenen Einschränkungen und Herausforderungen anzusprechen und um Verständnis zu bitten. In dieser Phase geht es um den Abgleich der Erwartungen der Betroffenen, Vorgesetzten, und Kollegen. Was geht, was nicht und wo ist Unterstützung notwendig? Das ist ein Orientierungsprozess für alle Beteiligten: Vorgesetzte und Kollegen haben oft Hemmungen, Rückkehrer auf ihre Gesundheit anzusprechen, und sind dankbar, wenn sie wissen, wie sie unterstützen können. Bestenfalls vereinbart man einen regelmäßigen Austausch mit der Führungskraft in der Rückkehrphase, der es ermöglicht, Aufgaben anzupassen und den Rückhalt im Team sichern. Verbindliche, regelmäßige Termine mit einem Ansprechpartner unterstützen dabei, im Austausch zu bleiben.

Sollte ich das Thema auch bei Neubewerbungen ansprechen?

Uta-Maria Weißleder: Hierzu gibt es keine Empfehlung, diese Frage lässt sich nur ganz individuell beantworten. Ein Zwang, über die Krebserkrankung zu sprechen oder eine bestehende Schwerbehinderung zu offenbaren, existiert in der Bewerbungssituation grundsätzlich nicht. Auch die Frage eines Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung ist unzulässig und muss nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Bei einer Bewerbung aus einer Anstellung heraus ist die Krankheitsphase für den potenziellen Arbeitgeber im Lebenslauf in der Regel gar nicht sichtbar und Bewerber sind nicht zwingend mit Nachfragen konfrontiert. Ob man sich in dieser Situation offenbart, ist wiederum Frage der persönlichen Haltung. Vielleicht hat die Erkrankung Eigenschaften und Stärken zu Tage gefördert, die ich in einer Bewerbungssituation nicht verschweigen möchte. Oder ich bin in einer beruflichen Umorientierung, die sich gerade durch die Krankheitserfahrung erklärt. Dann kann ich vielleicht gerade mit meiner Offenheit überzeugen.

Fühlt man sich dagegen sehr unsicher und befürchtet, bei offener Kommunikation nicht zum Zuge zu kommen, gibt es auch die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt zu kommunizieren. Manche entscheiden sich beispielsweise, eine Schwerbehinderung dann zu kommunizieren, wenn ihr Arbeitsverhältnis unter den Kündigungsschutz fällt und dieser nach sechs Monaten greift. Diese Entscheidung muss also nicht bereits bei einem Erstkontakt mit einem potenziellen Arbeitgeber getroffen werden.

Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Wiedereinstieg?

Uta-Maria Weißleder: Bei dieser Frage fließen viele Aspekte ineinander: die gesundheitliche Situation, finanzielle Zwänge, das Verhalten der Sozialversicherungsträger oder des Arbeitgebers, aber auch die familiäre oder partnerschaftliche Situation.

Wichtiger als schnellstmöglich an den Arbeitsplatz zurückzukehren, ist es, sich selbst die Chance auf eine positive Rückkehrerfahrung zu geben und das setzt eine gewisse gesundheitliche Stabilität voraus. Ein Abbruch der zu frühen Wiedereingliederung schafft Fakten und Eindrücke, nicht nur bei Arbeitgebern und den Sozialversicherungsträgern, sondern wirkt sich immer auch auf das eigene Selbstbewusstsein und die Zuversicht aus, wieder im Arbeitsleben Fuß zu fassen. Daher ist es zunächst wichtig, wieder zu Kräften zu kommen, und sich die Zeit zur Rehabilitation zu nehmen. Dazu gehört die Teilnahme an einer Reha-Maßnahme ebenso wie eine anschließende angemessen lang bemessene stufenweise Wiedereingliederung.

Welche Wiedereingliederungsmodelle gibt es?

Uta-Maria Weißleder: Klassisch ist der Wiedereinstieg in Form der stufenweisen Wiedereingliederung (Hamburger Modell), einer Maßnahme der medizinischen Rehabilitation, die auf Antrag des behandelnden Arztes und mit Zustimmung des Sozialversicherungsträgers – der Krankenkasse oder Rentenversicherung, seltener der Agentur für Arbeit – und des Arbeitgebers durchgeführt wird. Diese Maßnahme startet (im Angestelltenverhältnis) bei noch bestehender Arbeitsunfähigkeit, wobei die Arbeitsfähigkeit in absehbarer Zeit wiederhergestellt sein sollte. Ziel ist es, die Belastung stufenweise zu steigern. Die Maßnahme geht über mehrere Wochen oder auch Monate, die Ausgestaltung der Stufen erfolgt im Gespräch mit dem Arzt. Während der Maßnahme hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf die Arbeitsleistung, das heißt er muss sicherstellen, dass die Arbeitsleistung durch andere Beschäftigte erbracht werden kann, wenn Rückkehrer für den Prozess noch mehr Zeit benötigen oder überlastet sind.

Besteht trotz eingeschränkter Belastbarkeit ein Anspruch auf die gleiche Position wie vor der Erkrankung?

Uta-Maria Weißleder: Arbeitgeber können im Rahmen ihres Direktionsrechts und unter Beachtung der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen auch einen anderen Arbeitsplatz zuweisen. Ein Anspruch, wieder an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren, gibt es nicht.

Diese Frage stellt sich für Rückkehrer meistens mit einer anderen Perspektive: Insbesondere, wenn der vorherige Arbeitsplatz mit den gesundheitlichen Einschränkungen nicht vereinbar ist, ist eine Anpassung des Arbeitsplatzes an das Leistungsvermögen erforderlich und kann von Betroffenen beansprucht werden. Das kann durch die Veränderung des Aufgabenbereiches geschehen, aber auch durch Anschaffung von Hilfsmitteln, in manchen Fällen auch über eine geförderte personelle Unterstützung. Haben Betroffene konkrete Vorschläge zur Gestaltung ihres Arbeitsplatzes, sollten sie diese schriftlich darlegen und den Arbeitgeber um Prüfung bitten, am besten im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Auch die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz kann geboten sein, um das Arbeitsverhältnis zu erhalten.

Was ist bei einer Umschulung zu beachten?

Uta-Maria Weißleder: Eine externe Umschulung will gut überlegt sein, denn sie ist oft ein langer Weg mit offener Perspektive. Betroffene sollten deshalb zunächst prüfen, ob es bei ihrem aktuellen Arbeitgeber tatsächlich keine Möglichkeit zur weiteren Beschäftigung gibt, zum Beispiel durch eine betriebsintene Versetzung. Diese Fragen werden im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement besprochen, auch eine Umschulung – inner- oder außerbetrieblich – kann hier Thema sein. Vor einer solchen Maßnahme sollten einige Fragen geklärt werden: Ist das neue Berufsfeld mit den gesundheitlichen Einschränkungen vereinbar? Ist eine innerbetriebliche Umqualifizierung denkbar? Gibt es gute Berufsaussichten im Falle einer externen Umschulung? Ist die Umschulung in Teilzeit möglich? Falls nicht, reicht die eigene Belastbarkeit aus für eine Vollzeitumschulung? Wie wird die Maßnahme finanziert? Im besten Fall können Betroffene vor einer Umschulung eine Hospitation im neuen Berufsfeld absolvieren, um sich ein realistisches Bild zu machen.

Welche Tipps haben Sie für Selbständige, die an Krebs erkranken?

Uta-Maria Weißleder: Für Selbstständige stellt sich das Thema der finanziellen Absicherung in besonderer Form. Glücklich können sich diejenigen schätzen, die frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben.

Wichtig zu wissen: Auch Selbständige können eine stufenweise Wiedereingliederung in Anspruch nehmen, sind aber ohne Führungskraft besonders herausgefordert, sich mit dem Thema Selbstfürsorge zu beschäftigen. Unter diesem Aspekt bietet die Selbständigkeit auch Chancen: wer die Arbeitsorganisation selbst verantwortet, kann der eigenen Leistungsfähigkeit entsprechend arbeiten und z. B. auf Konzentrationsschwankungen im Tagesverlauf eingehen, anstelle dem in einem Anstellungsverhältnis vorgegebenen Takt folgen zu müssen.


 
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner