Kinderwunsch und Krebs
Im Alter von 26 Jahren wurde bei Kristin Lymphdrüsenkrebs festgestellt. Nach der Diagnose war schnell klar: Wahrscheinlich wird sie nach der Behandlung keine Kinder mehr bekommen können. „Erstmal ging es ums Überleben, über Kinder habe ich zunächst nicht nachgedacht“, sagt Kristin rückblickend. Trotzdem suchte ihr Onkologe das Gespräch und klärte Kristin über fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen auf. Ein Glück, denn sonst wäre sie heute wahrscheinlich nicht Mutter einer 15 Monate alten Tochter.
Krebstherapien können nicht nur den Tumor, sondern auch gesunde Zellen angreifen, mit der Folge einer vorübergehend oder langfristig eingeschränkten Fruchtbarkeit. Aber auch der Tumor selbst kann das Risiko für eine Unfruchtbarkeit erhöhen.
Kryokonservierung
Für Betroffene gibt es verschiedene wissenschaftlich anerkannte fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen, die auch miteinander kombiniert werden können. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, Eizellen, Eierstock- bzw. Hodengewebe sowie Spermien einzufrieren. Der Fachbegriff dafür lautet Kryokonservierung. Nach überstandener Krebstherapie können dann beispielsweise die Eizellen künstlich befruchtet werden.
Einfrieren von Eizellen oder Eierstockgewebe
Vor einer Eizellentnahme muss deren Reifung angeregt werden, was bis zu drei Wochen dauern kann. Erst danach kann die Krebsbehandlung beginnen. „Einige Patientinnen haben diese Zeit nicht. Für sie kommt dann die Entnahme und das Einfrieren von Eierstockgewebe infrage. Auch bei krebskranken Kindern, die noch keine reifen Eizellen bilden können, bietet sich diese Methode an“, sagt Prof. Dr. Frank Nawroth, Kinderwunsch-Spezialist und Vorstandsmitglied des Fertiprotekt Netzwerk e. V., einem Zusammenschluss von Zentren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die sich auf die Erhaltung der Fruchtbarkeit spezialisiert haben.
Nach überstandener Krebstherapie wird der Betroffenen das Eierstockgewebe wieder eingepflanzt, damit es wieder befruchtungsfähige Eizellen produzieren kann.
Verlagerung der Eierstöcke
In manchen Fällen hilft eine operative Verlagerung der Eierstöcke, um sie vor den schädlichen Folgen einer Bestrahlung zu schützen. „Die Verlagerung ist in aller Regel aber nur für Patientinnen geeignet, bei denen ausschließlich der Beckenbereich bestrahlt wird und die im Anschluss keine Chemotherapie erhalten“, sagt Prof. Nawroth.
Medikamente zur Kinderwunschbehandlung
Es gibt auch Arzneimittel, die vorübergehend die Eierstöcke ruhigstellen, erklärt Prof. Nawroth. Die Hormonproduktion wird mit den sogenannten GnRH-Agonisten während der Krebstherapie ausgesetzt. Nach dem heutigen Kenntnisstand werden die Eierstöcke dadurch während der Krebsbehandlung geschont. Wie diese Medikamentengruppe auf die Fruchtbarkeit im Detail wirkt, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt. „Die Wirksamkeit muss deshalb in weiteren Untersuchungen bestätigt werden“, erläutert Prof. Nawroth.
Über Familienplanung frühzeitig nachdenken
Bei den Eingriffen gilt: Sie müssen vor der Krebsbehandlung durchgeführt werden. Kristin kann nachvollziehen, dass die meisten Patienten nach einer Krebsdiagnose erstmal nicht über die Familienplanung nachdenken. Trotzdem rät sie gerade jüngeren Patienten fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen als eine Art Versicherung zu sehen. „Falls der Kinderwunsch später auf natürlichem Wege nicht mehr möglich ist, gibt es dann noch Alternativen“, sagt sie. Sie wünscht sich, dass Ärzte Patientinnen und Patienten entsprechend aufklären, denn andernfalls ist es vielleicht zu spät, ein Kind zu bekommen.
Kinderwunsch nach Krebs – welche Kosten werden erstattet?
Kristin hat sich Eizellen und zusätzlich Eierstockgewebe entnehmen und einfrieren lassen. Mithilfe der Rücktransplantation des Eierstockgewebes ist sie schließlich schwanger geworden. Die Kosten mussten sie und ihr Mann damals selbst tragen.
Mit dem Mitte Mai 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz soll die Entnahme, das Einfrieren und die Lagerung von Eizellen, Spermien und Eierstockgewebe nun erstattet werden. Bis zu welchen Höchstbeträgen, ist aber noch unklar.
Offen ist auch, ab wann die Kassen dann die Kosten tragen. Der Gemeinsame Bundesausschuss – das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen – hat im Juli 2020 eine entsprechende Richtlinie veröffentlicht, in denen Einzelheiten geklärt werden. Allerdings tritt sie erst nach Prüfung des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft. Danach müssen zudem die Preise für die einzelnen medizinischen Leistungen abgestimmt werden. Dieser Prozess kann sich bis Anfang 2021 hinziehen.
Betroffene können sich in der Zwischenzeit an ihre jeweilige Krankenkasse wenden und eine Einzelfallentscheidung anfragen. Die Kosten für die GnRH-Agonisten und die Verlagerung der Eierstöcke müssen Patientinnen weiterhin selbst tragen.
Wem werden Kosten erstattet?
Die Gesetzesänderung sieht eine Kostenerstattung für Mädchen und Frauen bis zum 40. Lebensjahr vor. Für Jungen und Männer gilt eine Erstattung bis zum 50. Lebensjahr. Eine Altersgrenze nach unten gibt es nicht.
Wo gibt es Beratung?
Patienten können sich an ihre Onkologen wenden oder direkt an das Fertiprotekt Netzwerk: www.fertiprotekt.com. Dem Netzwerk sind mittlerweile fast 130 Zentren angeschlossen, die eine entsprechende Beratung und zeitnahe Behandlung in Wohnortnähe sicherstellen.