Reha – Hilfe zum Gesundwerden

„Reha tut gut und Krebspatienten sollten darauf drängen, dass sie dieses Angebot auch nutzen können“, sagt Gunthard Kissinger, der 2010 an Mund-Rachenkrebs erkrankte. Er selbst musste nach der Behandlung erst wieder lernen, zu essen und zu sprechen.

Und auch seine Psyche hatte durch die Erkrankung gelitten. Verschiedene Reha-Aufenthalte halfen ihm, sowohl körperlich als auch psychisch in kleinen Schritten wieder in den Alltag zurückzufinden. Heute ist er im Selbsthilfenetzwerk Kopf-Hals-M.U.N.D-Krebs e. V. tätig und setzt für andere Betroffene ein.

In der Reha lernte ich, wieder zu sprechen und zu schlucken.

Wer erhält eine Reha?
Marie Rösler: Fast alle Tumorpatient*innen haben Anspruch auf Reha-Maßnahmen als Ergänzung zur Behandlung. Das kann entweder eine Anschlussrehabilitation (AHB) sein, die sich unmittelbar an die Krebstherapie anschließt, oder später eine stationäre Nachsorge (Heilbehandlung). Bei einer AHB dürfen je nach Kostenträger zwischen dem Krankenhausaufenthalt bzw. dem Ende der Therapie und dem Beginn der Reha-Maßnahmen nur zwei bis fünf Wochen liegen. Deshalb ist es wichtig, den behandelnden Arzt frühzeitig darauf anzusprechen.

Was passiert in der Reha?
Marie Rösler: Es geht darum, dass die Betroffenen ihren Alltag wieder eigenständig bewältigen können. Deshalb werden individuell angepasste Therapiemaßnahmen durchgeführt, die die Lebensqualität rasch und nachhaltig verbessern und gegebenenfalls die zeitnahe und dauerhafte Rückkehr in den Beruf ermöglichen. Neben medizinischen Behandlungen können dabei verschiedene Maßnahmen zum Einsatz kommen: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Bewegungs- und Krafttraining, psychologische Beratung und Therapien sowie eine Ernährungsberatung. Die Teilnehmer lernen außerdem, mit bestimmten krankheitsbedingten Einschränkungen im Alltag besser umzugehen, zum Beispiel einem künstlichen Darmausgang nach einer Darmkrebs-OP.

Wer übernimmt die Kosten?
Marie Rösler: In der Regel werden die Kosten durch die Deutsche Rentenversicherung getragen. Kommt diese als Kostenträger nicht in Frage, wird der Antrag an die Krankenkasse weitergeleitet, die dann in den meisten Fällen die Kosten übernimmt. Während die AHB fast immer genehmigt wird, muss bei der Beantragung einer stationären Nachsorge eine genaue Begründung vorliegen, sonst wird der Antrag abgelehnt.

Wie stellt man den Antrag?
Marie Rösler: Versicherte können die Reha mit ärztlicher Unterstützung beantragen, und zwar beim zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei der Antragstellung während eines stationären Aufenthaltes hilft der Sozialdienst Ihrer behandelnden Klinik. Möglich ist auch, dass die Krankenkasse dazu auffordert, einen Reha-Antrag zu stellen. Erwerbstätige sollten beachten, dass ein Reha-Antrag auch automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt werden kann, wenn die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit als unwahrscheinlich erscheint. Daher sollte ein Reha-Antrag erst gegen Ende der onkologischen Therapie gestellt werden oder im Verlauf, wenn es sich um eine palliative Therapie handelt.

Wer hilft beim Antrag?
Marie Rösler: Seit 2024 bietet die Deutsche Krebsstiftung einen Online-Kurs zum Thema Reha an. Wer allerdings eine Einzelberatung oder individuelle Unterstützung beim Ausfüllen des Reha-Antrags benötigt, kann auf diese Anlaufstellen zurückgreifen:

  • die Sozialdienste der behandelnden Klinik: bei Patient*innen, die stationär im Krankenhaus behandelt werden
  • die Servicestellen von Krankenversicherungen und Rentenversicherung: bei Patient*innen, die die stationäre Therapie schon beendet haben oder von niedergelassenen Ärzten betreut werden
  • Krebsberatungsstellen: zum Beispiel über die Beratungsstellen der Landeskrebsgesellschaften.
Frau nach Krebserkrankung mit Kopftuch, schaut entspannt nach rechts, hinter ihr ein Baum am Ufer eines Sees.

Mehr Infos

Ihre Fragen zur Reha beantworten wir in unserem Online-Kurs.

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