Reha – Hilfe zum Gesundwerden

„Reha tut gut und Krebspatienten sollten darauf drängen, dass sie dieses Angebot auch nutzen können“, sagt Gunthard Kissinger, der 2010 an Mund-Rachenkrebs erkrankte. Er selbst musste nach der Behandlung erst wieder lernen, zu essen und zu sprechen.

Und auch seine Psyche hatte durch die Erkrankung gelitten. Verschiedene Reha-Aufenthalten halfen ihm, sowohl körperlich als auch psychisch in kleinen Schritten wieder in den Alltag zurückzufinden.

Wer erhält eine Reha?

Fast alle Tumorpatientinnen und -patienten haben Anspruch auf Reha-Maßnahmen als Ergänzung zur Behandlung. Das kann entweder eine Anschlussrehabilitation (AHB) sein, die sich unmittelbar an die Krebstherapie anschließt, oder später eine stationäre Nachsorge (Heilbehandlung). Bei einer AHB dürfen je nach Kostenträger zwischen dem Krankenhausaufenthalt bzw. dem Ende der Therapie und dem Beginn der Reha-Maßnahmen nur zwei bis fünf Wochen liegen. Deshalb ist es wichtig, den behandelnden Arzt frühzeitig darauf anzusprechen.

Was passiert in der Reha?

Es geht darum, dass die Betroffenen ihren Alltag wieder eigenständig bewältigen können. Deshalb werden individuell angepasste Therapiemaßnahmen durchgeführt, die die Lebensqualität rasch und nachhaltig verbessern und gegebenenfalls die zeitnahe und dauerhafte Rückkehr in den Beruf ermöglichen. Neben medizinischen Behandlungen können dabei verschiedene Maßnahmen zum Einsatz kommen: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Bewegungs- und Krafttraining, psychologische Beratung und Therapien sowie eine Ernährungsberatung. Die Teilnehmer lernen außerdem, mit bestimmten krankheitsbedingten Einschränkungen im Alltag besser umzugehen, zum Beispiel einem künstlichen Darmausgang nach einer Darmkrebs-OP.

Wer übernimmt die Kosten?

In der Regel werden die Kosten durch die Deutsche Rentenversicherung getragen. Kommt diese als Kostenträger nicht in Frage, wird der Antrag an die Krankenkasse weitergeleitet, die dann in den meisten Fällen die Kosten übernimmt. Während die AHB fast immer genehmigt wird, muss bei der Beantragung einer stationären Nachsorge eine genaue Begründung vorliegen, sonst wird der Antrag abgelehnt.

Wie stellt man den Antrag?

Versicherte können die Reha mit ärztlicher Unterstützung beantragen, und zwar beim zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei der Antragstellung während eines stationären Aufenthaltes hilft der Sozialdienst Ihrer behandelnden Klinik. Möglich ist auch, dass die Krankenkasse den Betroffenen auffordert, einen Reha-Antrag zu stellen. Erwerbstätige sollten beachten, dass ein Reha-Antrag auch automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt werden kann, wenn die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit als unwahrscheinlich erscheint. Daher sollte ein Reha-Antrag erst gegen Ende der onkologischen Therapie gestellt werden oder im Verlauf, wenn es sich um eine palliative Therapie handelt.

Stationär oder ambulant?

Die stationäre Reha findet in einer onkologischen Rehabilitationsklinik statt. Die Antragsteller können Wünsche bezüglich einer bestimmten Region oder Klinik äußern. Der Leistungsträger prüft dann, ob er diesem Wunsch entsprechen kann.

Wenn es der Gesundheitszustand zulässt und der Wohnsitz in der Nähe einer Rehaklinik liegt, ist auch eine ambulante Reha möglich. Das heißt, die Teilnehmer kehren sie am Abend nach Hause zurück nachdem sie tagsüber die Angebote der Reha-Klinik wahrgenommen haben.

Die Dauer der Reha beträgt in der Regel drei Wochen und kann im begründeten Fall verlängert werden.

Wer versorgt währenddessen die Familie?

Der Rehabilitationsträger kann auch die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen. Das ist möglich, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das unter zwölf Jahre alt oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist und niemand sonst die Betreuung übernehmen kann. Am besten vorher mit dem Leistungsträger klären, ob bzw. inwieweit er die Kosten für Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung übernimmt.

Welche Kosten müssen die Betroffenen selbst tragen?

Die Kosten für die Rehabilitation übernimmt der zuständige Leistungsträger. Patientinnen und Patienten, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen 10 Euro pro Tag zuzahlen – pro Jahr allerdings für nicht mehr als 28 Tage.

Wie kommt man zur Reha?

Je nach Gesundheitszustand erfolgt der Transport in die Rehaklinik mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem eigenen PKW, Taxi oder per Krankentransport. Die Kosten dafür werden übernommen. Bei einer ambulanten Reha wird vorausgesetzt, dass öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden können.

Wer hilft beim Antrag?

  • Die Sozialdienste der behandelnden Klinik: bei Patienten, die stationär im Krankenhaus behandelt werden.
  • Die Servicestellen von Krankenversicherungen und Rentenversicherung: bei Patienten, die die stationäre Therapie schon beendet haben oder von niedergelassenen Ärzten betreut werden.
  • Krebsberatungsstellen: zum Beispiel über die Beratungsstellen der Landeskrebsgesellschaften

Fachberater: Prof. Dr. Oliver Rick; Klinik Reinhardshöhe, Bad Wildungen

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur zur Orientierung dient und keine rechtliche Beratung ersetzen kann.


 
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